Dürfen Kundendaten verkauft werden?

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Bei jedem Unternehmensverkauf sind die Kundendaten mit das wichtigste Kapital. Bei manchen Unternehmensverkäufen wird sogar auf eine Übernahme des Standorts komplett verzichtet. Stattdessen werden nur die Datensätze veräußert. Wichtig ist es, dabei die Vorgaben des Gesetzgebers und der Datenschutzgrundverordnung zu kennen und zu berücksichtigen. Dann sind Berührungsängste mit dem Thema Kundendaten unbegründet.

Je nach Form des Unternehmensverkaufs ergeben sich unterschiedliche Handlungsempfehlungen:

Share Deal

Beim Share Deal bleibt die Gesellschaft bestehen und wechselt nur den Gesellschafter. Es findet eine Anteilsübertragung statt. Da die Kundendaten der Gesellschaft gehören, ändert sich für die Kunden nichts. Daher sind auch keine Maßnahmen zur Informierung der Kunden aus rechtlicher Sicht nötig. Vergewissern Sie sich als Käufer, dass die bestehenden Kundendaten von der Gesellschaft rechtmäßig erhoben, gespeichert und genutzt werden. Das beinhaltet insbesondere, dass die Zustimmung der Kunden dokumentiert ist.

Asset Deal

Im Rahmen eines Asset Deals werden die Kundendaten als Vermögensgegenstand betrachtet, der im Rahmen des Kaufvertrags den Eigentümer wechselt. Auf Grund dessen müssen die Kunden über den Verkauf informiert werden. In diesem Zuge muss ihnen eine Möglichkeit zum Widerspruch über den Übergang der Daten eingeräumt werden. Die Frist dafür beträgt sechs Wochen. Auf Grund dessen sollten zwischen Kaufvertragszeichnung und Betriebsübergang mindestens dieser Zeitraum liegen. Sollte der Betriebsübergang vorher stattfinden, darf der Käufer die Daten bis zum Ablauf der Frist rechtlich noch nicht nutzen. Der Verkäufer hat die Widersprüche zu sammeln und die Datenbank entsprechend um diese zu bereinigen. Erst dann dürfen die Daten übergehen. Ob der Käufer im Anschluss erneut um die Einwilligung in die Datenschutzerklärung bittet obliegt ihm. Im Kaufvertrag wird das gemeinsame Vorgehen festgehalten.

Bitte beachten Sie, dass sich gesetzliche Vorgaben ändern können. Dieser Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern dient zu Informationszwecken. Bitte informieren Sie sich im Zweifel über die aktuell geltenden Vorgaben.

Die Umsetzung in der Praxis

Die Mehrheit der Unternehmensübergaben erfolgt als Asset Deal, der zusätzliche Schritte im Bezug auf die Kundendaten erfordert. Doch diese können durch erprobtes Vorgehen leicht umgesetzt werden. In der Praxis informiert der Verkäufer die bestehenden Kunden im Rahmen eines Newsletters über den Unternehmensverkauf und hängt an diesen eine Datenschutzerklärung an. In elektronischer Form wird den Kunden das Widerspruchsrecht ermöglicht. Erfahrungsgemäß liegen Widersprüche im niedrigen einstelligen Bereich.

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Selective-Partners stellt seinen Mandanten neben der Erstellung des Kaufvertrag im Rahmen des Betriebsübergangs auch Muster zur Umsetzung zur Verfügung, die alle rechtsrelevanten Inhalte enthalten. Das gilt auch für die Informierung der Kunden. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

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