Mit die häufigsten Fragen, die uns sowohl von Käufern als auch von Verkäufern erreichen, betreffen das Thema der steuerlichen Belastung bei einem Unternehmensverkauf sowie die Möglichkeit zur Optimierung der Steuerlast. Jedoch gibt es hier keine allgemein gültige Antwort, da jeder Unternehmensverkauf höchst individuell ist und die Abgabenpflichtigkeit einer Vielzahl an Faktoren unterliegt. Dazu zählt unter anderem die Rechtsform des Unternehmens sowie die Art des Unternehmensverkaufs (Share oder Asset Deal). Auch muss zwischen einer (familien-)internen und externen Nachfolge unterschieden werden.
Besonders relevant ist dieser Aspekt oft, wenn die Unternehmensveräußerung in Verbindung mit der Altersvorsorge steht. Hier zählt es, individuell auf das Unternehmen und die Gegebenheiten einzugehen, um mögliche steuerliche Vorteile identifizieren zu können. Daher ist es überaus sinnvoll, bereits im Vorfeld und im Rahmen der Bestandsaufnahme die steuerlichen Komponenten zu bedenken. Denn dann kann unter Berücksichtigung dieser Faktoren für den individuellen Fall ein vorteilhaftes Vertragskonstrukt gewählt werden.
Steuerliche Begünstigungen nutzen
Darüber hinaus existieren Freigrenzen, die nicht abgabepflichtig sind. Auch ermöglicht der Staat einen reduzierten Steuersatz, solange auf Seiten von Verkäufer gewisse Merkmale erfüllt und die Entlastung frühzeitig beim zuständigen Finanzamt geltend gemacht wird. Auf diese Weise kann der Nettoerlös aus einem Veräußerungsgewinn optimiert werden.
Die ideale steuerliche Ausgestaltung erfordert Geschick. Aus diesem Grund sollte sich insbesondere die Verkäuferseite bereits lange vor der tatsächlichen Veräußerung damit beschäftigen. Gemeinsam mit einem qualifizierten Steuerberater und mithilfe der frühzeitigen Vorbereitung können so Steuervorteile bestmöglich genutzt werden.
Selective-Partners schließt Kooperation mit eureos
Um unser Leistungspaket abzurunden und Sie noch besser bei den Themen Unternehmensverkauf, Expansion oder interner Familiennachfolge zu begleiten, sind wir eine Kooperation mit der eureos gmbh steuerberatungsgesellschaft rechtsanwaltsgesellschaft eingegangen. eureos ist eine renommierte Steuerberatungskanzlei mit Sitz in Dresden, die insbesondere in der Touristik viel Erfahrung und Know-How vorhält. Gebündelt erhalten Sie so die optimale Betreuung und Beratung aus erster Hand.
Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf, um Ihren individuellen Fall zu besprechen. Gern stellen wir auch den Kontakt zu dem Expertenteam bei eureos her.