Der Verkauf eines Unternehmens und insbesondere die vertragliche Ausgestaltung dessen ist ein komplexes Thema. Wir klären die wichtigsten Begriffe im Selective-Partners Stichwortverzeichnis für Unternehmensverkäufe:
Asset Deal
Eine Möglichkeit des Unternehmensverkaufs, bei der nur die Vermögensgegenstände veräußert werden. Anders als beim Anteilsverkauf (siehe Share Deal) wird hier nicht die gesamte Eigentümerschaft von einem Käufer übernommen, sondern die leere Unternehmenshülle bleibt beim Verkäufer zurück und kann dann liquidiert werden.
Aufschiebende Bedingung
Schiebt die Wirksamkeit des Verkaufs auf, bis ein bestimmtes Ereignis in Kraft tritt. Gegenstand dieser Bedingung kann auch die Handlung Dritter sein, z.B. die Zustimmung des Vermieters zur Weiterführung des Standorts. Solange die Bedingung noch nicht eingetreten ist, besteht ein Schwebezustand.
Betriebsübergang
Rechtliche Bezeichnung für den Wechsel der Inhaberschaft eines Unternehmens.
Gerichtsstand
Sitz des zuständigen Gerichts im Falle von Rechtsstreitigkeiten. Kann im Rahmen des Kaufvertrages individuell festgelegt werden, in der Regel der Unternehmenssitz des Verkäufers.
Gewährleistungen
Individuell vertraglich zugesicherte Leistungen von sowohl Verkäufer- als auch Käuferseite, die zu erfüllen sind. Bei Nichterfüllung greift die vertraglich festgelegte sowie gegebenenfalls gesetzliche Haftung.
Nebenabrede
Eine einen Vertrag ergänzende Abmachung, in der Regel mündlich ausgeschlossen.
Share Deal
Ein Share Deal ist im Rahmen eines Unternehmenskauf oder einer Unternehmensübernahme der Erwerb der Mehrheit der Anteile eines Unternehmens. Der Käufer wird zum Gesellschafter der bestehenden Firma.
Teilveräußerung
Es ist im Rahmen eines Asset Deals möglich, nur Teile eines Unternehmens zu verkaufen, so zum Beispiel einen einzelnen Geschäftsbereich. In diesem Fall wird von einer Teilveräußerung gesprochen.
Tranchen
Sofern ein Kaufpreis in mehreren Raten beglichen wird, wird von Kaufpreistranchen gesprochen. Die Höhe der Raten und deren Fälligkeit wird individuell im Kaufvertrag festgehalten, diese können sowohl in ihrer Höhe fixiert werden oder auch als variable Kaufpreiskomponente eingearbeitet werden.
Übertragungsstichtag
Ist der Stichtag, an dem die Vermögensgegenstände (Asset Deal) oder Unternehmensanteile (Share Deal) an den Käufer übergehen und an dem der Betriebsübergang rechtlich stattfindet. Dieser kann flexibel festgelegt werden und muss nicht mit dem Tag der Vertragszeichnung übereinstimmen. Grundsätzlich kann der Übertragungsstichtag unter Einschränkungen beliebig gewählt werden.
Vermögensgegenstände
Inhalte, die Teil des Unternehmensverkaufs sind. Zu den Vermögensgegenständen zählen Büroausstattung, Lizenzen und Markenbezeichnungen, aber auch Vertragsverhältnisse und Kundendaten.
Verzugszinsen
Sollte der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen, kann der Verkäufer Verzugszinsen geltend machen, die zuzüglich zu dem Kaufpreis bzw. einer Kaufpreistranche zu entrichten sind.
Wettbewerbsverbot
In der Regel beinhaltet ein Unternehmensverkauf ein Wettbewerbsverbot für den Verkäufer, welches besagt, dass dieser auf dem Feld des Käufers für einen festzulegenden Zeitraum nicht tätig werden darf.
Zwangsvollstreckung
Zur Absicherung des Verkäufers kann die Zahlungsverpflichtung des Käufers mittels einer Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden. Diese ermöglicht es dem Verkäufer, die ihm zustehende Forderung über einen Titel zu erwirken.
Wir hoffen, Ihnen mit diesem Stichwortverzeichnis einen ersten Überblick zu den umfangreichen Bestandteilen eines Kaufvertrages gegeben zu haben. Jegliche dieser Komponenten sind individuell verhandelbar und beeinflussen maßgeblich das Ergebnis eines Verkaufs. Treten Sie gern mit uns in Kontakt bei offenen Fragen und für eine individuelle Beratung zu Ihrem Fall.