Aktuelle Neuigkeiten zum Thema Nachfolge erhalten Sie in unserem Newsletter!
Der Notartermin bei der Unternehmensnachfolge
Wer ein Reisebüro, einen Reiseveranstalter oder ein Hotel verkauft oder übernimmt, kommt an einem Thema meist nicht vorbei: der Gang zum Notar. Doch wann ist ein Notartermin tatsächlich notwendig? Und worin liegt der Unterschied zwischen einer Beurkundung und einer Beglaubigung? Wir geben einen Überblick, worauf Verkäufer und Käufer bei der Unternehmensnachfolge achten sollten.
Wann ist ein Notartermin erforderlich?
Ob ein Notartermin zwingend notwendig ist, hängt von der Rechtsform und der Art des Vertrags ab:
Kapitalgesellschaften
Der Verkauf von Geschäftsanteilen (Share Deal) muss immer notariell beurkundet werden (§ 15 GmbHG). Auch Änderungen im Gesellschaftervertrag oder bei der Geschäftsführung sind beurkundungspflichtig. Beim Verkauf von Vermögensgegenständen (Asset Deal) ist ein Notartermin nicht zwingend, kann aber unter anderem bei komplexen Haftungsregelungen sinnvoll sein.
Einzelunternehmen & Personengesellschaften
Da für diese Rechtsformen ausschließlich der Asset Deal in Frage kommt, kann der Kaufvertrag grundsätzlich formfrei ohne Notar geschlossen werden. Der Ganz zum Notar kann aber trotzdem sinnvoll sein, um einzelne Vereinbarungen, z. B. zur Haftung oder zum Übergang von Mietverträgen mit zusätzlicher Sicherheit zu gestalten.
Immobilienverkauf
Der Verkauf einer Immobilie wie einem Hotel muss in Deutschland immer über einen Notar laufen gemäß § 311b BGB. Viele Hotelverkäufe bestehen jedoch aus zwei Teilen: Der Immobilie und der Betriebsgesellschaft. Letztere kann im gleichen Notartermin geregelt oder separat verkauft werden.
Beurkundung oder Beglaubigung – was ist der Unterschied?
Beurkundung
Der Notar liest den Vertrag vollständig vor und dokumentiert, dass beide Parteien den Inhalt verstehen und akzeptieren. Die Beurkundung stellt sicher, dass alle formalen und inhaltlichen Anforderungen erfüllt sind. Sie ist bei vielen Rechtsgeschäften – wie dem Verkauf von GmbH-Anteilen – gesetzlich vorgeschrieben. Eine Beurkundung bietet deutlich mehr Rechtssicherheit als eine reine Beglaubigung, da sie auch die inhaltliche Richtigkeit umfasst.
Beglaubigung
Der Notar bestätigt nur die Echtheit der Unterschrift, nicht den Inhalt des Dokuments. Eine Beglaubigung belegt lediglich, dass die Unterschrift echt ist – der Vertragstext selbst bleibt in der Verantwortung der Parteien.
Abbildung einzelner Vertragsinhalte
Um Notarkosten zu reduzieren und den Verkaufsprozess zu beschleunigen, können bei einem Asset Deal auch nur einzelne Vertragsinhalte notariell abgesichert werden. Dies betrifft z.B. die Übertragung von Markenrechten, der Eintritt in bestehende Verträge oder die Klärung von Haftungsfragen insbesondere bei Zahlungsverzug durch den Käufer.
Frühzeitige Vorbereitung
Nicht jeder Unternehmensverkauf erfordert eine umfassende notarielle Beurkundung. Entscheidend sind:
- Die Rechtsform des Unternehmens
- Die Art der zu übertragenden Vermögenswerte
- Regelungen zu Haftung und Nachfolge
Wer frühzeitig klärt, welche Unterlagen beurkundet oder nur beglaubigt werden müssen, spart Zeit und Kosten.
Selective-Partners unterstützt Sie
Wir begleiten Sie durch den gesamten Nachfolgeprozess – von der Unternehmensbewertung über die Käufersuche bis hin zur Kaufvertragserstellung und Unterzeichnung beim Notar. So stellen wir sicher, dass alle notwendigen Schritte korrekt und effizient umgesetzt werden.
Lassen Sie uns in einem kostenfreien Erstgespräch gerne Ihren individuellen Fall besprechen.
INDIVIDUELL. VERTRAULICH. ZUVERLÄSSIG.
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre individuelle Situation besprechen und wie wir Sie dabei unterstützen können. Dank über 25 Jahren Erfahrung sind wir die Branchenexperten für Reisebüros, Reiseveranstalter und Hotel- und Beherbergungsbetriebe bei der vollumfänglichen Umsetzung ihrer Nachfolge.