Insolvenz als Chance zur Expansion

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Steigende Anzahl an Insolvenzen

In der Touristik sind uns die großen Insolvenzen der letzten Jahre noch sehr präsent, sei es die Thomas Cook Pleite in 2019 oder die AirBerlin Insolvenz in 2017. Doch leider bleibt auch der Mittelstand nicht von Insolvenzen verschont. Zuletzt haben die Reiseveranstalter Schnieder Reisen und Attika Reisen Insolvenz angemeldet. Die letzten Jahre nahm die Anzahl an Insolvenzverfahren zu und insbesondere die Touristik und Hotellerie waren oft krisengebeutelt. Bedingt durch die Corona-Pandemie müssen einige Unternehmen noch hohe Zahlungsverpflichtungen bedienen. Die gestiegenen Zinsen erschweren zudem Folgefinanzierungen. Durch solche oder ähnliche äußere Umstände können Unternehmen auch trotz guter Führung in die Insolvenz rutschen. Um eine Fortführung des Betriebs zu gewährleisten können Investoren einen rettenden Anker darstellen. Selective-Partners ist Ansprechpartner von Insolvenzverwaltern sowie Gläubigerbanken und stellt den Kontakt zu möglichen Käufern her. Viele Käufer haben beim Thema Insolvenz zunächst Berührungsängste. Dabei kann eine Investition in ein insolventes Unternehmen eine Chance zur Realisierung von Expansionsplänen sein:

Worin liegen die Unterschiede zwischen einer Übernahme aus einer Insolvenz und einer regulären Unternehmensübernahme?

Es ist kein Geheimnis, dass insolvente Unternehmen nicht selten zu einem deutlich niedrigerem Preis als am Markt üblich verkauft werden. Investoren haben somit die Möglichkeit, Vermögenswerte mit einem erheblichen Abschlag zu erwerben. Ein Käufer hat dann die Möglichkeit, den Betrieb neu aufzustellen und in Richtung Erfolg zu lenken. Zu beachten ist jedoch, dass sonst übliche Garantien und Gewährleistungen bei der Übernahme eines insolventen Betriebes in der Regel nur schwer durchsetzbar sind.

Wie auch bei einem regulären Unternehmenskauf besteht die Möglichkeit eines Share und eines Asset Deals. In der Praxis ist allerdings der Asset Deal der Regelfall, da hierbei der Betrieb von bestehenden Schulden abgekoppelt werden kann und eine unkompliziertere und schnellere Umsetzung ermöglicht wird. Eine Due Diligence (Sorgfaltsprüfung) kann im Rahmen einer Insolvenz jedoch nur eingeschränkt vorgenommen werden. Das liegt auch daran, dass eine Insolvenz unter hohem Zeitdruck abläuft. Das oberste Gebot für eine Übernahme lautet daher: Schnelligkeit.

Wie läuft die Interessensbekundung in einem Insolvenzverfahren ab?

Informationen über den wirtschaftlichen Zustand des Unternehmens erhält man mittels der Kontaktaufnahme zu dem zuständigen und öffentlich bekanntgegebenem Insolvenzverwalter oder über die Veröffentlichungen in amtlichen Stellen. Nach Ihrer unverbindlichen Interessensbekundung folgt die Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung, bevor schließlich Daten zur Verfügung gestellt werden. Darauf basierend wird dem Insolvenzverwalter ein verbindliches Angebot im Rahmen einer Absichtserklärung (Letter of Intent) unterbreitet, das fristgerecht erfolgen muss. Nach Ablauf der Frist für die Angebotsphase wird der Insolvenzverwalter mit den Bietenden finale Verhandlungen führen zu den Vertragsinhalten. Im Rahmen des Verhandlungsprozesses spielen sowohl der Insolvenzverwalter als auch die Gläubiger eine wesentliche Rolle. Auf Grund der Komplexität des Prozesses sollte stets mit einer professionellen Begleitung gearbeitet werden.

Lassen Sie sich nicht verunsichern

Bei einer Unternehmensübernahme eines in die Insolvenz geratenen Unternehmens sind einige rechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Mit der richtigen Begleitung können diese aber schnell geklärt werden. Schließlich ist es im Interesse aller Beteiligten eine Fortführung des Betriebs zu erzielen. Durch engagierte Käufer können so Traditionsunternehmen erhalten bleiben und sich durch eine etablierte Marke, ein zukunftsfähiges Geschäftsmodell und erfahrenes Personal neue Chancen eröffnen.

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