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Wie kann eine Weiterarbeit nach dem Unternehmensverkauf aussehen?
Die meisten Käufer bestehen beim Unternehmenskauf darauf, dass der Verkäufer dem Unternehmen noch eine Zeit lang verbunden bleibt. Dadurch wollen sie sich das Know-how und die persönliche Arbeitskraft des Inhabers bei der Betriebsübergabe sichern. Insbesondere bei Dienstleistungsbranchen wie der Touristik ist dies ein Erfolgsfaktor für eine gelungene Unternehmensübernahme. Reisebüros, Reiseveranstalter und Hotels leben vom Faktor Mensch. Sollte ein Verkäufer eine Weiterbeschäftigung oder Begleitphase ausschließen, kann das zu signifikanten Kaufpreiseinbußen oder sogar den Abbruch der Verhandlungen führen. Unsere Empfehlung an Verkäufer ist daher, bei der Zeitplanung der eigenen Nachfolge ein zusätzliches Zeitfenster von mindestens 3 Monaten einzukalkulieren. Wer noch stark in den operativen Betrieb eingebunden ist, sollte bis zu 1 Jahr berücksichtigen.
Wichtigste Verhandlungspunkte für die Weiterbeschäftigung sind die Dauer des Vertrags, die Arbeitszeit, die Vergütung und die wesentlichen Aufgaben. Prinzipiell gibt es zwei Möglichkeiten für die Ausgestaltung:
Angestelltenverhältnis
Der Inhaber bzw. geschäftsführende Gesellschafter wechselt aus der Selbstständigkeit in eine abhängige Beschäftigung. Dies bietet sich vor allem bei einer langfristigen Weiterbeschäftigung an. Zu überprüfen sind die Auswirkungen auf Einkommenssteuer, Krankenkasse und Sozialversicherungsbeiträge. Je nach Ausgangssituation können diese positiv, aber auch negativ ausfallen. Außerdem ist Flexibilität gefragt: Die Umstellung auf feste Arbeitszeiten und Berichtslinien kann zunächst ungewohnt sein.
Beratungsvertrag
Alternativ gibt es die Möglichkeit als selbstständiger Berater für die Käuferin bzw. das verkaufte Unternehmen tätig zu werden. Ein Beratervertrag muss in der Ausgestaltung deutlich flexibler als ein Angestelltenvertrag sein. Die Wahl des Einsatzortes ist frei, ebenso die Verteilung der vertraglich festgelegten Stunden. Die Abrechnung erfolgt über monatliche Pauschalhonorare, die dem Auftraggeber (Käufer) vom Auftragnehmer (Verkäufer) zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden. Dem Berater muss ermöglicht werden, auch für andere Unternehmen tätig zu werden.
Dieser Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern dient zu Informationszwecken.
Risiko: Verdacht auf Scheinselbstständigkeit
Ein Berater, der über längere Zeit für nur einen Auftraggeber tätig ist, riskiert den Verdacht einer Scheinselbstständigkeit aus Sicht des Finanzamts. Dies ist der Fall, wenn die Behörden zu dem Schluss kommen, dass es sich um ein verdecktes Angestelltenverhältnis handelt.
Weiterbeschäftigung frühzeitig planen
Die Weiterbeschäftigung des Inhabers bzw. Geschäftsführers ist ein elementarer Bestandteil bei den Verkaufsmodalitäten, da sie für den Käufer über den Erfolg des Zukaufs entscheiden kann. Sie kann außerdem ergänzend zum Kaufpreis eine wichtige monetäre Komponente darstellen und sollte daher bereits früh in den Verhandlungen berücksichtigt werden.
INDIVIDUELL. VERTRAULICH. ZUVERLÄSSIG.
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre individuelle Situation besprechen und wie wir Sie dabei unterstützen können. Dank über 25 Jahren Erfahrung sind wir die Branchenexperten für Reisebüros, Reiseveranstalter und Hotel- und Beherbergungsbetriebe bei der vollumfänglichen Umsetzung ihrer Nachfolge.