Die Vertraulichkeitsvereinbarung – wichtiges Instrument im Verkaufsprozess

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Weshalb eine Vertraulichkeitsvereinbarung?

Im Rahmen eines Verkaufsprozesses und der damit verbundenen Due Diligence (Sorgfaltsprüfung durch einen Käufer) wird über eine Vielzahl sensibler Dokumente und Daten gesprochen. Um das zu verkaufende Unternehmen zu schützen, ist es daher sehr wichtig vor Lieferung der ersten Daten eine Vertraulichkeitsvereinbarung mit dem Käufer abzuschließen (englisch: NDA – Non-Disclosure Agreement). Diese sichert den Verkäufer ab, dass seine Verkaufsabsicht geheim gehalten wird und insbesondere keine Unternehmensdaten an Dritte weitergegeben werden. Im Rahmen eines Verkaufsprozess wird stets Einblick gefordert in die Jahresabschlüsse der vergangenen Jahre sowie in eine Ertragsauswertung des laufenden Jahres. Doch es gibt auch geschäftsspezifische Kriterien:

Reisebüro

Typischerweise abgefragte Daten im Reisebürogeschäft beziehen sich auf die vermittelten Reiseumsätze nach Veranstaltern und Leistungsträgern sowie die daraus resultierende Provisionsmarge. Sofern das Reisebüro ein im Verhältnis zum Gesamtumsatz relevantes Firmenkundengeschäft hat, werden auch diese Umsätze und Serviceentgelte angefragt werden. Der Käufer wird prüfen wollen, ob es zu einzelnen Kunden Abhängigkeiten gibt, weshalb eine Umsatzübersicht sortiert nach Firmenkunden ein wichtiges Dokument ist. Auch wird der Käufer Einsicht in den bestehenden Mietvertrag verlangen sowie in die Personalstruktur.

Hotel

Da beim Verkauf eines Hotels eine Immobilie beinhaltet, ist die Due Diligence am umfangreichsten. Die Risikoprüfung erweitert sich daher um unter anderem Grundbucheinträge, die Dokumentation zu Baumaßnahmen und die Einhaltung behördlicher Vorgaben beispielsweise den Brandschutz betreffend.

Doch auch der Betrieb wird unter die Lupe genommen. Relevante Kennziffern sind neben Umsätzen und Jahresabschlüssen die Zimmerpreise (rack rate), der Doppelbelegungsfaktor, das GOP sowie die Auslastung.

Reiseveranstalter

Bei der Beurteilung eines Reiseveranstalters ist die erste Prüfstelle ebenso der Reiseumsatz. Ein wichtiger Indikator ist darüber hinaus die Einkaufsmarge. In der Regel wird daher eine Kalkulation je Destination bzw. Reiseprodukt angefragt. Da ein Reiseveranstalter üblicherweise kein stationäres Vermittlungsgeschäft generiert, wird oftmals mehr Augenmerk auf die Themen Marketing und Vertrieb gelegt und in welcher Relation die daraus entstehenden Kosten zum erzielten Umsatz stehen. In diesem Zusammenhang sind auch die Kennzahlen Anzahl der Reisenden, durchschnittlicher Warenkorb und durchschnittlicher Reisepreis für einen Käufer relevant.

Notwendige Inhalte

Eine Vertraulichkeitsvereinbarung sollte unter anderem die folgenden Punkte enthalten:

  • Definition der Zusammenarbeit: Die Vertraulichkeitserklärung gibt an, weshalb die Parteien sensible Daten austauschen.
  • Laufzeit: Wie lange hat die Vertraulichkeitserklärung Gültigkeit? Wichtig ist, dass die Vertraulichkeit auch bei einem Abbruch der Verhandlungen weiterhin gewahrt wird.
  • Personenkreis: Es ist zu definieren, welche Personen im Unternehmen der Käuferin Einblick in die Daten bekommen dürfen. Arbeitet die Käuferin mit Beratern zusammen, muss die Vertraulichkeitsvereinbarung sich explizit auch auf diese beziehen.
  • Rückgabe: Es ist zu vereinbaren, wie bei einem Abbruch der Verhandlungen mit den bereits ausgetauschten Daten zu verfahren ist. Als Verkäufer sollten Sie sich das Recht zusichern lassen, stets eine Rückgabe bzw. Vernichtung der ausgetauschten Daten verlangen zu können.

Ein NDA ist kein Freifahrtschein

Eine Vertraulichkeitsvereinbarung ist eines der wichtigsten Instrumente im Rahmen eines Verkaufsprozesses. Dennoch muss auch nach Abschluss einer Geheimhaltung weiterhin vorsichtig agiert werden. Ein NDA legitimiert den Käufer nicht, uneingeschränkt Einblick in sämtliche Daten des Verkäufers zu erhalten. Bei jeder Anfrage sollte man kritisch hinterfragen, warum der Interessent diese Information benötigt und ob sie tatsächlich für den Verkaufsprozess relevant ist. Denn auch bei einem Unternehmensverkauf gibt es Bereiche, die für die Geschäftsgrundlage so sensibel sind, dass diese Geschäftsgeheimnisse erst nach Vertragsunterzeichnung offen gelegt werden.

Wichtig ist auch, dass trotz Vertraulichkeitsvereinbarung die Interessen von Kunden und Mitarbeitern zu schützen sind. Personenbezogene Daten gehören daher im Rahmen der DSGVO stets geschwärzt.

Keine Risiken eingehen

Bei Selective-Partners stehen Sicherheit und Diskretion an erster Stelle. Sie erhalten im Rahmen einer Zusammenarbeit stets eine strukturierte Datenabfrage sowie eine Einordnung und Überprüfung der angefragten Dokumente. Auch erfolgt eine Datenweitergabe immer nur nach einer erneuten Prüfung durch Ihren Berater sowie unter einer rechtssicheren Vertraulichkeitserklärung. Lassen Sie uns in einem kostenlosen Erstgespräch gerne über Ihr Vorhaben sprechen!

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